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Fachkompetenz

 

Das Familienrecht hat sich in den letzten Jahren immer mehr zu einem selbst von Juristen kaum mehr überschaubaren Spezialgebiet entwickelt. Fachanwälte für Familienrecht müssen im Rahmen der Fachanwaltsausbildung umfangreiche Prüfungen absolvieren, eine große Zahl von bearbeiteten aussergerichtlichen und gerichtlichen Fällen aus dem Familienrecht nachweisen und ihr Wissen durch regelmäßige Fortbildungen stets auf aktuellem Stand halten.

Dieses Plus an Kompetenz ist zugleich ein Plus für Sie, denn durch die Beauftragung eines Fachanwalts für Familienrecht entstehen keine höheren Kosten. Vielmehr spart ihnen fachliche Kompetenz mit hoher Wahrscheinlichkeit unnötigen Streit, oft unnütze Prozesse und damit meist bares Geld.

Rechtsanwalt Frédéric Ruth ist Ihr Fachwanwalt für Familienrecht für

- Scheidung
- elterliche Sorge
- Umgangsrecht
- Kindschaftsrecht
- Unterhalt
-
Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
-
Vermögensauseinandersetzung
- Hausratsteilung
- Gewaltschutzgesetz (z.B. Näherungsverbot)
- Vaterschaftsanerkennung
- Ehevertrag und Eheschließung
- Lebenspartnerschaftsverträge und Aufhebungsverfahren
- Abstammung und Adoption
- Namensrecht
- Recht der nichtehelich
en Lebensgemeinschaften


 

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