Familienrecht

Fachanwalt FamR
Kompetenz
Online-Scheidung
Wann zum Anwalt?

 Neuerungen 2010

Düsseldorfer Tabelle 2010
Vergleichsberechnung

 Sorgerecht

1 BvR 420/09

 neues Unterhaltsrecht

was ist neu?
BGH 18.03.2009
Kurzarbeit
Scheinvater
Selbstbehalt
ehel. Solidarität
Sex vor Trennung
Wohnvorteil
Einkommenslüge
Betreuungsunterhalt
Beweislast
Riesterrente
Riester II
Kindergartenkosten
Lebenspartnerschaft
Firmenwagen
Erstausstattung Säugling

 Themen

Zugewinnausgleich
Aufenthalt & FamR
Düsseldorfer Tb.
Gesetzesnovelle

 Kanzlei

Nürnberg

 AKTUELL

Presse & TV

 Kosten

Erstberatung
zwölf Wege
Kosten allgemein
Unterhaltsberechnung
Prozesskostenhilfe
Kostenanalyse
ohne Anwalt?

 Kontakt

Antwort sofort!

 Service

Downloads
Anfahrt
über uns
links
Disclaimer
Impressum

  
 

Ausländerrechtliche Folgen von Trennung und Scheidung


Nach § 31 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erwirbt der ausländische Ehepartner eines deutschen Staatsangehörigen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, wenn die die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat. Doch es gibt auch eine Reihe von weiteren Sonderfällen, die ebenso zu einem eigenständigen Aufenthaltsrecht berechtigen. Ferner ist von großer Bedeutung, ob ein gemeinsames Kind der Eheleute möglicherweise die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat oder der Aufenthalt im Bundesgebiet aus anderen (insbesondere: familiären) Gründen erforderlich ist. Auch in diesem Kontext existieren eine Vielzahl von Möglichkeiten, die wir gerne mit Ihnen gemeinsam erörtern.

Von ihrem Rechtsanwalt sollten Sie erwarten können, dass er die Gefahrenpotentiale an der Schnittstelle zwischen Familienrecht und Ausländerrecht genau kennt und die Beratung nicht nur familienrechtlich ausrichtet, sondern Sie auch eingehend hinsichtlich der Folgen einer Trennung und Scheidung für ihre Aufenthaltserlaubnis oder ihre Niederlassungserlaubnis berät.

Hier besteht die Möglichkeit, Kontakt mit uns per Email aufzunehmen.


 

 Rufen Sie an:
wir ermitteln für Sie vorab und gratis
die zu erwartenden Rechtsanwaltskosten
Telefon 0911 / 519 590



Anfragen nehmen wir gerne auch per Email entgegen.
RA Frederic Ruth antwortet noch am gleichen Tag.
Testen Sie unseren Service!
Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular