|
Die wesentlichen Änderungen:
-
geänderte Rangfolge der Unterhaltspflichtigen: Vorrang der Kindesunterhaltsansprüche
-
Unterhalt wegen Betreuung: Gleichbehandlung verheirateter und nichtverheirateter Eltern
-
Stärkung Eigenverantwortung der Unterhaltsberechtigten nach Scheidung
-
Beschränkungsmöglichkeiten beim nachehelichen Unterhalt (zeitlich, in der Höhe)
Rufen Sie an: wir ermitteln für Sie vorab und gratis die zu erwartenden Rechtsanwaltskosten Telefon 0911 / 519 590
Anfragen nehmen wir gerne auch per Email entgegen. RA Frederic Ruth antwortet noch am gleichen Tag. Testen Sie unseren Service! Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular
|