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Die wesentlichen Änderungen:
 
  • geänderte Rangfolge der Unterhaltspflichtigen: Vorrang der Kindesunterhaltsansprüche
  • Unterhalt wegen Betreuung: Gleichbehandlung verheirateter und nichtverheirateter Eltern
  • Stärkung Eigenverantwortung der Unterhaltsberechtigten nach Scheidung
  • Beschränkungsmöglichkeiten beim nachehelichen Unterhalt (zeitlich, in der Höhe)

 

 

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