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Scheidung – aber wie finanzieren?


In der Bundesrepublik hat jeder einen Anspruch auf Zugang zu den Gerichten, und zwar auch dann, wenn er sich Anwalts- und Gerichtskosten nach seinem Einkommen eigentlich gar nicht leisten kann. Wir sehen es als unsere selbstverständliche Aufgabe, den Mandanten im Erstgespräch umfassend darüber zu informieren, wie die Kosten einer familienrechtlichen Beratung, einer Scheidung, eines Unterhalts­verfahrens oder einer Sorgerechtsregelung finanziert werden können. Und zwar vor einer Mandatsübernahme. Ferner klären wir Sie über die Möglichkeit der Kostenübernahme durch einen sogenannten Prozessfinanzierer auf. 

 

Reicht ihr Einkommen gerade zur Sicherung des Lebensunterhalts oder haben Sie Kinder zu versorgen und können deshalb keine oder nur eine Teilzeitarbeitstelle ausführen, stellen wir für Sie den Antrag auf Prozesskostenhilfe und führen für Sie auch das Verfahren um die Prozesskostenhilfe. Beim Ausfüllen des Formulars, welches für die Gewährung der Prozesskostenhilfe erforderlich ist, unterstützen wir sie gerne. Die geringere Vergütung für den Rechtsanwalt nach Gewährung von Prozess­kostenhilfe hat bei uns keinen Einfluss auf unsere Leistung. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, für jeden einzelnen Mandanten die optimale Lösung der familienrechtlichen Fragen zu erreichen.

 

Die Kosten, die bei der Beauftragung eines Fachanwalts für Familienrecht entstehen, sind nicht höher und können im Rahmen der Prozesskostenhilfe in vollem Umfang geltend gemacht werden.

 

Die größten finanziellen Schäden im Bereich des Familienrechts werden Personen zugefügt, die über mittlere und gute Einkommen verfügen. Nur ein Bespiel: zwei Anwälte streiten über zwei Instanzen um Unterhalt. Gefordert ist ein Betrag von € 1.200 monatlich. Das Prozessrisiko bei einem Verfahren über zwei Instanzen (Gerichtskosten, Anwaltskosten) liegt hier bereits bei € 8.746.

 

Je kompetenter ihr Anwalt ist, desto genauer kennt er die Rechtsprechung des zuständigen Gerichts und er Berufungskammern. Er kann zielgenau abschätzen, welcher Unterhaltsanspruch aller Voraussicht nach am Ende im Urteil stehen wird und kann schon hierdurch kostspielige Gerichtsverfahren und Instanzen vermeiden. Ergibt sich zB., dass im oben genannten Fall nach der Rechtsprechung, dass von der Gegenseite ein Unterhaltsanspruch von € 1.100 berechtigt gefordert wird, würde so vorgegangen: Der Anspruch wird aussergerichtlich in Höhe von € 1.100 anerkannt. Der Gegenanwalt kann dann nur noch den Differenzbetrag (z.B. € 100) einklagen. Prozessrisiko in der ersten Instanz: nur noch € 435, also nur rund 5% des oben dargestellten Betrages.



Online-Scheidung?

Mit einer sogenannten Online-Scheidung Geld sparen zu wollen, ist allzu oft eine Sackgasse. Die Gebühren bei sog. Online-Scheidungen sind entgegen mancher anders klingender Botschaft auf einschlägigen Internetseiten nicht niedriger. Vielmehr besteht oft die Gefahr, beim Klicken durch diverse Onlineformulare die wirklichen Kostenfaktoren zu übersehen: Welche Gebühren für eine Scheidung anfallen, hängt vom Streitwert ab. Diesen bestimmt das zuständige Familiengericht nach Bewertung des Nettoeinkommens, des Eigentums, der abzugsfähigen Verbindlichkeiten. Wer anders als der vor Ort ansässige Experte weiß besser, welche Kriterien hier maßgeblich sind, wo die lokalen Unterschiede liegen?

 

Dieser Gegenstandswert wird in der Regel am Ende der mündlichen Verhandlung nach dem Scheidungsausspruch vom Familienrichter festgelegt. Erst hier können Sie letztendlich erkennen, ob Ihr Anwalt bereit ist, sich wirklich für Ihre finanziellen Interessen einzusetzen und beispielsweise in eine Erörterung über die Bewertung einer Immobilie mit dem Richter einsteigt. Ob eine Immobilie € 20.000 niedriger oder höher zu bewerten ist für die Prozesskosten von größerer Bedeutung als die Frage, ob man die Anbahnung des Mandatsverhältnisses zu einem sog. Online-Anwalt im Internet absolviert hat. Nicht sparen kann man sich nämlich den Gang zum Gericht mit seinem Rechtswanwalt. Spätestens dann wird auch ein sog. Online-Anwalt zu einem Kollegen aus Fleisch und Blut.

Da bei Scheidungsverfahren Anwaltszwang besteht, sind die wirklichen Kosten einer Online-Scheidung häufig sogar noch deutlich höher als bei einer Beauftragung eines Anwalts, der am Ort ansässig ist. Liegt die Kanzlei des Online-Anwalts nämlich nicht im Gerichtsbezirk, kann dieser zusätzlich Reisekosten (0,30 € / km) fordern oder es muss ein zweiter Rechtsanwalt beauftragt (und bezahlt) werden, der den Scheidungstermin vor Ort wahrnimmt.



Ein Rechtsanwalt, halbe Kosten?!

Sind sich beide Ehepartner über alle Sachverhalte der Scheidung, insbesondere auch über die Betreuung der Kinder, den Unterhalt und die Aufteilung von Vermögen und Hausrat einig, besteht die Möglichkeit, dass sich nur ein Partner anwaltlich vertreten lässt und man die Regelung trifft, dass man sich die Anwaltskosten und die Gerichtskosten teilt. Mit dieser völlig legalen und sicherlich sinnvollen Vereinbarung kann man die Anwaltskosten halbieren. Eine Ehescheidung eines Paares mit 2 Kindern, Einkommen Ehemann ca. € 2.000 netto, kostet dann im Ergebnis nur ca. € 700 pro Partei.


 

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