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Online-Scheidung?
Mit einer sogenannten Online-Scheidung Geld sparen zu wollen, ist allzu oft eine Sackgasse. Die Gebühren bei sog. Online-Scheidungen sind entgegen mancher anders klingender Botschaft auf einschlägigen Internetseiten nicht niedriger. Vielmehr besteht oft die Gefahr, beim Klicken durch diverse Onlineformulare die wirklichen Kostenfaktoren zu übersehen: Welche Gebühren für eine Scheidung anfallen, hängt vom Streitwert ab. Diesen bestimmt das zuständige Familiengericht nach Bewertung des Nettoeinkommens, des Eigentums, der abzugsfähigen Verbindlichkeiten. Wer anders als der vor Ort ansässige Experte weiß besser, welche Kriterien hier maßgeblich sind, wo die lokalen Unterschiede liegen?
Dieser Gegenstandswert wird in der Regel am Ende der mündlichen Verhandlung nach dem Scheidungsausspruch vom Familienrichter festgelegt. Erst hier können Sie letztendlich erkennen, ob Ihr Anwalt bereit ist, sich wirklich für Ihre finanziellen Interessen einzusetzen und beispielsweise in eine Erörterung über die Bewertung einer Immobilie mit dem Richter einsteigt. Ob eine Immobilie € 20.000 niedriger oder höher zu bewerten ist für die Prozesskosten von größerer Bedeutung als die Frage, ob man die Anbahnung des Mandatsverhältnisses zu einem sog. Online-Anwalt im Internet absolviert hat. Nicht sparen kann man sich nämlich den Gang zum Gericht mit seinem Rechtswanwalt. Spätestens dann wird auch ein sog. Online-Anwalt zu einem Kollegen aus Fleisch und Blut.
Da bei Scheidungsverfahren Anwaltszwang besteht, sind die wirklichen Kosten einer Online-Scheidung häufig sogar noch deutlich höher als bei einer Beauftragung eines Anwalts, der am Ort ansässig ist. Liegt die Kanzlei des Online-Anwalts nämlich nicht im Gerichtsbezirk, kann dieser zusätzlich Reisekosten (0,30 € / km) fordern oder es muss ein zweiter Rechtsanwalt beauftragt (und bezahlt) werden, der den Scheidungstermin vor Ort wahrnimmt.
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