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Haben Sie jahrelang Unterhalt bezahlt? Und nun erfahren, dass Sie nicht der leibliche Vater sind?
Handeln Sie sofort. Ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie von Tatsachen erfahren, die den Schluss nahelegen, dass Sie nicht der Vater sind, laufen die Anfechtungsfristen. Sinnvoll ist hier eine familienrechtliche Erstberatung, ab € 99,00.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie vorab am Telefon, ohne dass Sie eine Verpflichtung eingehen, hinsichtlich des Ablaufs einer anwaltlichen Vertretung und aller anfallenden Kosten. Erst nach diesem Gespräch entscheiden Sie frei, ob Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen.
Fordern Sie den zu unrecht bezahlten Unterhalt zurück!
Unter genau festgelegten Voraussetzungen können Sie den Unterhalt, den Sie für das Kind bezahlt haben, zurückfordern. Und zwar vom echten Vater.
Verweigert die Mutter dauerhaft die Bekanntgabe des Namens des wirklichen Vaters, kann Sie durch Zwangsgeld und sogar per Haftbefehl gezwungen werden, Auskunft über den tatsächlichen Vater ihres Kindes zu geben. Dies hat jüngst der Bundesgerichtshof in letzter Instanz so entschieden.
Von Ihrem Anwalt sollten Sie erwarten, dass er in der Lage ist, den Auskunftsanspruch gegen die Mutter erfolgreich und schnell durchzusetzen und umgehend die Regressansprüche gegen den wirklichen Vater geltend zu machen.
Rufen Sie an: wir ermitteln für Sie vorab und gratis die zu erwartenden Rechtsanwaltskosten Telefon 0911 / 519 590
Anfragen nehmen wir gerne auch per Email entgegen. RA Frederic Ruth antwortet noch am gleichen Tag. Testen Sie unseren Service! Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular
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