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Prozesskostenhilfe:
jeder hat das Recht auf Vertretung durch einen Fachanwalt für Familienrecht zur optimalen Wahrnehmung seiner Interessen


Reicht ihr Einkommen gerade zur Sicherung des Lebensunterhalts oder haben Sie Kinder zu versorgen und können deshalb keine oder nur eine Teilzeitarbeitstelle ausführen, können Sie beantragen, dass der Staat Ihre Gerichtskosten und die Kosten für Ihren Anwalt übernimmt.

Wir stellen für Sie den Antrag auf diese staatliche Prozesskostenhilfe und führen für Sie auch das Verfahren um die Prozesskostenhilfe. Auch das Ausfüllen des Formulars
, welches für die Gewährung der Prozesskostenhilfe erforderlich ist, übernehmen wir gerne.

Die geringere Vergütung für den Rechtsanwalt nach Gewährung von Prozess­kostenhilfe hat bei uns keinen Einfluss auf unsere Leistung. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, für jeden einzelnen Mandanten die optimale Lösung der familienrechtlichen Fragen zu erreichen.

 

Wegen der Beauftragung eines Fachanwalts für Familienrecht rechnen wir keine höheren Kosten ab. Diese Anwaltskosten können so im Rahmen der Prozesskostenhilfe in vollem Umfang geltend gemacht werden.


Deshalb gilt: jeder hat Anspruch auf einen Fachanwalt für Familienrecht zur optimalen Vertretung seiner Interessen!


 

 Rufen Sie an:
wir ermitteln für Sie vorab und gratis
die zu erwartenden Rechtsanwaltskosten
Telefon 0911 / 519 590



Anfragen nehmen wir gerne auch per Email entgegen.
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