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Scheidung ohne Anwalt?
Nach wie vor gestattet der Gesetzgeber keine Scheidung ohne anwaltliche Vertretung.
Auch die sogenannte Online-Scheidung verspricht etwas, was nicht zu haben ist. Es gibt keine günstigere Scheidung im Internet. Oft ist die Online-Scheidung sogar der teurere Weg, denn auch der "Online"-Anwalt muss mit dem Mandanten und dem Gegner bei Gericht persönlich erscheinen.
Hat der "Online"-Anwalt seine Kanzlei nicht vor Ort, stehen ihm Fahrtkosten von 0,30 € pro km zu. Ist die Kanzlei des Anwaltes also zB. in Düsseldorf und die Scheidung muss in Nürnberg verhandelt werden, können schnell alleine Fahrtkosten in Höhe von über € 300 zusammen kommen.
Auch die Reduzierung des Streitwertes bei einvernehmlicher Scheidung kann bei jedem Gericht von jedem Anwalt beantragt werden (dies ist kein besonderer Dienst, den etwa nur Online-Anwälte anbieten könnten).
Die Lösung: Wenn im Vorfeld der Ehescheidung erreicht werden kann, alle anderen Sachverhalte verbindlich zu regeln, also z.B. den Kindesunterhalt, den nachehelichen Unterhalt, den Zugewinnausgleich, kann der Scheidungsantrag ohne "Ballast" eingereicht werden und so auch die Kosten so niedrig wie möglich gehalten werden.
Und sind sich die Eheleute einig und haben alle anderen Punkte geklärt, ist für die Scheidung oft nur noch ein Rechtsanwalt nötig, so dass die Ehegatten auch vereinbaren können, sich intern die Kosten des einen Anwaltes zu teilen.
Auch eine Beschleunigung des Scheidungsverfahrens kann keine Online-Scheidung erreichen, denn der Scheidungsantrag muss nach wie vor in den Geschäftsgang des Gerichts gelangen.
Von Ihrem Anwalt sollten Sie deshalb erwarten können, dass er Ihren Scheidungsantrag sofort - binnen eines Werktages - erstellt und auch die Einreichung bei Gericht sofort erledigt. Auch sollten Sie sicher sein können, dass er sich dafür einsetzt, Ihre Kosten so gering wie zulässig zu halten.
Rufen Sie an: wir ermitteln für Sie vorab und gratis die zu erwartenden Rechtsanwaltskosten Telefon 0911 / 519 590
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