Familienrecht

Fachanwalt FamR
Kompetenz
Online-Scheidung
Wann zum Anwalt?

 Neuerungen 2010

Düsseldorfer Tabelle 2010
Vergleichsberechnung

 Sorgerecht

1 BvR 420/09

 neues Unterhaltsrecht

was ist neu?
BGH 18.03.2009
Kurzarbeit
Scheinvater
Selbstbehalt
ehel. Solidarität
Sex vor Trennung
Wohnvorteil
Einkommenslüge
Betreuungsunterhalt
Beweislast
Riesterrente
Riester II
Kindergartenkosten
Lebenspartnerschaft
Firmenwagen
Erstausstattung Säugling

 Themen

Zugewinnausgleich
Aufenthalt & FamR
Düsseldorfer Tb.
Gesetzesnovelle

 Kanzlei

Nürnberg

 AKTUELL

Presse & TV

 Kosten

Erstberatung
zwölf Wege
Kosten allgemein
Unterhaltsberechnung
Prozesskostenhilfe
Kostenanalyse
ohne Anwalt?

 Kontakt

Antwort sofort!

 Service

Downloads
Anfahrt
über uns
links
Disclaimer
Impressum

  
 

Pünktlich zum 1. Januar 2010 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Die neue Tabelle arbeietet die euen steuerlichen Kinderfreibeträge, das erhöhte Kindergeld von € 184 und auch einzelne Bedarfssatzanpassungen ein. Die Erhöhungen sind teilweise sehr erheblich!

Sofern kein sogenannter dynamischer Unterhaltstitel besteht ist, erhöht sich der Kindesunterhalt aber nicht automatisch. Die Erhöhung muss vielmehr geprüft werden und nachweisbar gegenüber dem Unterhaltspflichtigen geltend gemacht werden. Besteht nämlich kein Verzug des Unterhaltspflichtigen, kann für die Vergangenheit kein Unterhalt nachgefordert werden.

Alleine aufgrund der neuen Düsseldorfer Tabelle erhöht sich der Kindesunterhalt um 13%. Zudem kann die Tabellenänderung zum Anlass genommen werden, den Unterhalt insgesamt fachanwaltlich überprüfen zu lassen. Denn eine Vielzahl von Punkten, die einen deutlich höheren Unterhalt rechtfertigen, werden häufig übersehen:

- das Kind ist in die nächsthöhere Altersstufe gelangt
- die Höherstufung bei einer geringeren Zahl von Unterhaltsberechtigten
- der Splittingvorteil aus einer neuen Ehe des Unterhaltspflichtigen
- der Wohnwertvorteil bei Wohnen im Eigenheim
- der privat genutzte Dienstwagen
- alle Nebeneinnahmen, auch Schwarzgeld
- alle erhaltenen Steuererstattungen

- Kindergartenbeiträge, Schulkosten, Krippengebühren müssen als Mehrbedarf zusätzlich 
  vom Unterhaltspflichtigen übernommen werden - oft sogar in voller Höhe und zusätzlich zum
  Kindesunterhalt. Details siehe hier.

Alle diese Punkte - und viele mehr - erhöhen das Einkommen und führen häufig zu einem deutlich höheren Kindesunterhalt.

Wir berechnen den Unterhalt getreu der aktuellsten ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung und berücksichtigten hierbei insbesondere die neue gesetzliche Lage auf Basis des neuen Unterhaltsrechts und der neuen Düsseldorfer Tabelle 2010.

Die Neuberechnung bieten wir Ihnen an zu einem Festpreis ab € 99,00.

V
on Ihrem Rechtsanwalt sollten Sie erwarten können, dass er gerade auch folgende wichtigen Punkte bedenkt und in die Berechnung einbezieht:

- welches Einkommen wird für die Berechnung herangezogen?
- müssen Weihnachtsgelder oder Urlaubsgeld voll gewertet werden?
- wie steht es mit Nachtzuschlägen und Schichtzuschlägen?
- welche Steuerklasse ist zu berücksichtigen?
- ist ein Wohnwert anzusetzen?
- muss ein fiktiver Wohnvorteil angenommen werden?

- ist fiktives Einkommen zu berücksichtigen?
- wie viel muss der betreuende Elternteil arbeiten?
- ist das Kindergeld bedarfsdeckend einzuberechnen?
- sind weitere Unterhaltsberechtigte zu berücksichtigen?
- ist ein Dienstwagen vorhanden? Wie hoch ist der Nutzungsvorteil?
- wie werden Kredittilgung, Kreditzinsen, Darlehen behandelt?
- welche Unterhaltsrechtlichen Leitlinien ("Düsseldorfer Tabelle") sind anzuwenden?
- besteht Mehrbedarf oder Sonderbedarf?
- besteht ein Betreuungsbonus?
- Unterhalt bei Patchworkfamilien
- liegen überobligationsmäßige Einkünfte vor?
- können Kinderbetreuungskosten abgezogen werden?
- ist das begrenzte Realsplitting in Anspruch zu nehmen?
- wem steht der Splittingvorteil zu?
- Karrieresprung zu berücksichtigen?
- wie ist die Einkomensteuererstattung zu bewerten, wem zuzuordnen?
- Abzug von Nachhilfekosten, Kosten für Musikunterricht?
- wie sind die Gewinne eines Selbstständigen zu ermitteln?
- wie ist die Bilanz oder die Einnahmen- Überschussrechnung unterhaltsrechtlich zu korrigieren?
- muss Vermögen ertragreich angelegt werden? Welche Zinsen sind als Einkommen einzustellen?
- Welcher Rentenanteil ist beim Unterhalt relevant?
- welche Vorsorgeaufwendungen für Alter dürfen abgezogen werden (Riester-Rente, 4% Klausel)?
- welche für Krankheit, Invalidität und Arbeitslosigkeit?
- Krankenvorsorgeunterhalt?
- Altersvorsorgeunterhalt?

Die Grundlagen der Unterhaltsberechnung werden fundiert ermittelt. Unter Verwendung der Software, die praktisch an allen Familiengerichten verfügbar ist und dort verwendet wird, erstellen wir eine ausführliche Berechnung. Sie erhalten zusätzlich einen Ausdruck der detaillierten Unterhaltsberechnung mit den entsprechenden Erläuterungen für Ihre Akten und ich erläutere die Berechnung auf Wunsch auch gerne persönlich.

 

 Rufen Sie an:
wir ermitteln für Sie vorab und gratis
die zu erwartenden Rechtsanwaltskosten
Telefon 0911 / 519 590



Anfragen nehmen wir gerne auch per Email entgegen.
RA Frederic Ruth antwortet noch am gleichen Tag.
Testen Sie unseren Service!
Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular